Elterngeld – Wechsel Klasse Selbstständige

Hallo,

heute soll es noch mal um den schon mal beschriebenen Wechsel der Steuerklassen gehen, mit dem man die Ermittlung der Höhe des Elterngelds beeinflussen kann.

Titelfoto: Pregnant mom and child © Vyacheslav Osokin – www.fotolia.de

Da die Elterngeldstelle hier nur auf die Auszahlungen schaut, kann es sich lohnen diese zu verändern. Durch den Wechsel der Steuerklasse kriegt der eine Partner mehr ausgezahlt, der andere weniger. Am Ende wird ohnehin alles im Lohnsteuerjahresausgleich aufgerechnet und dann zahlt man möglicherweise sogar nach. Es ist also eine Einflussnahme auf die vorläufige Besteuerung, am Jahresende kommt alles in einen Topf und es wird noch mal genau nachgerechnet. An und für sich schon eine blödsinnige Verkomplizierung.

Jedenfalls kann es so kommen, dass der Partner der lange in Elternzeit geht dadurch seine Auszahlungen derart erhöht, dass sich das in höherem Elterngeldanspruch bemerkbar macht. Der andere Partner hat natürlich dadurch einen geringeren Anspruch, er geht aber nur kurz in Elternzeit, oder vielleicht auch gar nicht.

Das Ganze bringt nur dann nichts, wenn der eine enorm viel verdient, der andere fast gar nichts. Verdienen beide oberhalb der Bemessungsgrenze für das Elterngeld kommt auch nichts dabei herum, beide bekommen ohnehin das Maximum.

Sehr unkonventionell ist diese Aktion, denn man muss ja lange vorher aktiv werden, um hiervon nutzen zu haben, also quasi sobald man von der Schwangerschaft weiß, oder am besten schon dann, wenn man sie plant. Das ist schon etwas abstrus und der Effekt ist oft klein.

Mal wieder lohnt sich die Taktiererei für diejenigen so richtig, die ohnehin schon die Asche bis unters Dach gestapelt haben. So kann die Ehefrau die noch unterhalb der Bemessungsgrenze liegt Ihre Einkünfte so erhöhen, während der Mann, der da vielleicht um längen drüber liegt trotz der geringeren Auszahlungen noch über der Grenze liegt und so ohnehin noch immer das Maximum bekommt.

Für Selbstständige ist es leider wieder mal komplizierter, der Wechsel möglicherweise ohne große Wirkung. Meine Frau zahlt natürlich Einkommensteuervorauszahlungen. Wenn wir jetzt die Klassen tauschen wäre ich mir nicht mal sicher, ob sich diese Zahlungen verändern würden. Auf jeden Fall würden sich meine Auszahlungen verringern und so bekäme ich weniger Elterngeld in den zwei Monaten die ich plane. Ändern sich die Zahlungen meiner Frau dann nicht, bleiben ihre Kosten gleich hoch und somit würde ihr Gewinn nicht steigen, dann gibt es auch nicht mehr Elterngeld. Vermutlich ist hier nichts zu machen, da die Steuerklasse nun mal auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird und die verstaubt bei Selbstständigen im Schrank.

Karl