Hallo,
zuletzt habe ich über meinen eigenen Elterngeldantrag geschrieben, der für Arbeitnehmer unter normalen Umständen eine simple Sache ist. Jetzt erzähle ich mal ein bisschen über Selbstständige, zu denen meine Frau gehört. Als Rechenkünstler in der Familie habe ich natürlich diesen Driet an den Hacken.
Schon mehrfach habe ich mich mit den entsprechenden Gesetzen beschäftigt und es scheint immer das gleiche zu sein. Es gibt gewisse Parameter, auf die man mitunter großen Einfluss nehmen kann. Damit meine ich keine illegalen Aktionen, sondern eine Bewegung in dem gegebenen Rahmen. Das gilt für die Einkommensteuer genauso wie für Eltergeld und Gerichtsverfahren. Genau hinsehen lohnt sich, leider jedoch am meisten für die, die ohnehin viel Geld haben. Wer viel verdient kann eben mit diesen Tricks mehr Steuern sparen, als jemand der wenig verdient.
Nun ja, bevor es so richtig ans Eingemachte geht, gibt es natürlich erst mal eine anständige Vorgeschichte. Schon vor längerer Zeit habe ich mich informiert und mir eine schöne eMail Schlacht mit der Elterngeldstelle geliefert, die auch online nachzulesen ist.
Damals ging es um die Verzögerten Zahlungen, die Selbstständige erhalten. Man bekommt dann Monate später plötzlich Geld und die Elterngeldstelle wertet das entsprechend des Eingangsdatums auf dem Girokonto knallhart als Einkommen. Das mindert natürlich den Anspruch auf Elterngeld mitunter erheblich.
Ein langes hin und her mit diesem einen relativ inkompetenten Mitarbeiter. Er schrieb eine Menge Quatsch, aber in einem Punkt hatte er letztendlich Recht. Es wird so bekloppt verfahren, wie kurz beschrieben.
Zwar gab es bereits mehrere Gerichtsurteile von Landessozialgerichten, die in dieser Sache für die Selbstständigen entschieden hatten, aber das interessierte den Herrn nicht besonders. Er wusste auch nichts davon, ich bin nicht sicher ob man es ihm jetzt zu lasten oder zu gute halten muss. Und er wusste nichts davon, da die Elterngeldstelle selber Revision beim Bundessozialgericht eingelegt hatte.
Revision
Solange die Revision aussteht, besteht in den Elterngeldstellen natürlich kein Handlungsbedarf, man macht so weiter wie bisher, also so, wie beschrieben. Solange es da keine Entscheidung gibt werden die Mitarbeiter auch nicht informiert, um keine Verwirrung zu stiften, die möchten natürlich klare Arbeitsanweisungen an ihre Leute geben. Ich denke mal die Typen auf der Behörde interessieren sich möglicherweise für solche Sachen auch nicht besonders, oder sie sind vielleicht sogar angehalten dazu nichts zu sagen.
Gut, ob er es nun wusste oder nicht, gesagt hat er zu dem Umstand mit der Revision nichts. Da bin ich ja selber hinter gekommen, allerdings erst später. Erst habe ich natürlich mit den positiven Urteilen der Landesgerichte argumentiert, auf die er sich nicht einließ. Nach weiterem Nachlesen stieß ich dann auf die Revision.
Damit war dann klar, bei der Elterngeldstelle komme ich nicht weiter, und so wandte ich mich an das Bundessozialgericht. Dazu mehr im nächsten Artikel.
Karl