Elterngeld – Recht im Unrecht

Hallo,

letztes Mal ging es um den Brief an das Bundessozialgericht. Nachdem ich dort per eMail recht gut aufgetragen hatte kam ja tatsächlich ein Brief zurück und ich hatte den Eindruck, die nehmen das ernst.

Titelfoto: Father and baby © Kurhan – www.fotolia.de

Das taten sie auch sicher, allerdings wird die Entscheidung nun erst in der Sitzung getroffen. In dieser ging es um die Sache B 10 EG 10/11 R, die oft verzögerten Zahlungen an Selbstständige, die in der Elternzeit als Einkommen gewertet werden. Hier ist es nämlich so, dass die Elterngeldstelle nach Ablauf der Elternzeit noch einmal nach den Einkommensverhältnissen im Bezugszeitraum fragt. Es wird also geprüft, ob man in dieser Zeit noch Geld verdient hat, dass den Anspruch auf Elterngeld herabsetzt. Zuviel gezahltes Elterngeld wird dann zurückgefordert.

Das strenge Zuflussprinzip

Es gilt hier das sogenannte strenge Zuflussprinzip. Selbständige kennen das, die Gewinn und Verlustrechnung funktioniert genau so, außer man führt Bücher und kann bilanzieren. Der Unterschied ist nur, Steuern zahlt man jedes Jahr, Elterngeld bekommt man aber meist nur zwei oder drei Mal im Leben. Bei den Steuern ist es nicht so gravierend, bekommt man das Geld später, zahlt man sie ja sowieso dann im nächsten Jahr. Bei Elterngeld finde ich dieses Prinzip aber absurd, schließlich braucht man es ja gerade dann, wenn man eigentlich nicht arbeitet und somit nichts verdient. Und dieses Geld hat man eben nicht in der Zeit erarbeitet, sondern nur erhalten. Um so bekloppter ist, dass dieses Geld bei der Berechnung des Elterngeldes dann auch nicht einbezogen wird, denn da zählen wieder nur die 12 Monate vor der Elternzeit.

Die ellenlange Begründung, warum die Anwendung des strengen Zuflussprinzips nun Grundgesetzkonform sei habe ich nicht ganz gelesen. Wenn man sich das hier ansieht, kann sie nur hanebüchen sein, tut mir leid. Säumige Zahler lassen einen nicht nur einfach hängen, nein, man kriegt auch später noch den Arsch von der Elterngeldstelle voll, ganz reizend.

Na gut, genug gejammert, es ist wie es ist. Aus meiner Sicht braucht man Anwälte halt auch nur deshalb, weil sie ganz bewusst eine Welt schaffen, in der man ohne sie nicht mehr auskommt. Ganz ähnlich machen es die Steuerberater, die von einer Vereinfachung des Steuerrechts genauso viel halten, wie Affen von Bananenquark.

Aber das war sicher nicht das letzte Wort, dagegen wird aufgefahren was das Arsenal zu bieten hat und das ist eine Menge. Wie schon gesagt, die meisten Gesetze werden offenbar von Stümpern gemacht. Da steht zwar viel drin, was kaum zu verstehen ist, oft ist die Essenz aber so was von dämlich, dass sich wiederum diverse Lücken finden, die man irgendwie nutzen kann.

Von mir aus sollen bei der Ermittlung die 12 Monate vor der Elternzeit gelten, danach gezahltes Geld von mir aus als Einkommen. Es wird sich im Folgenden mit allen Möglichkeiten beschäftigt, mit denen man Zahlungen in die entsprechenden Zeiträume hineinverlegt oder hinausverlagert. Das ist jetzt mein Zuflussprinzip.

Karl