Elternzeit Fristen

Hallo,

heute noch mal ein Schwank zum Thema Elternzeit und Elterngeld. Aus gegebenem Anlass plane ich gerade mal meine zweite Elternzeit. Natürlich auch die meiner Frau, die selbständig ist, ein Alptraum. Zunächst aber zu meiner eigenen Planung, die wesentlich einfacher ist.

Als Arbeitnehmer hat man für gewöhnlich kaum Möglichkeiten gewisse Parameter zu beeinflussen. Abgesehen jedenfalls von diesem in einem anderen Artikel beschriebenen Wechsels der Lohnsteuerklasse. Der kommt aber hier nicht in Frage, dazu mehr in einem anderen Artikel.

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Also das wichtigste für Arbeitnehmer ist keinen Termin zu versäumen und in keine der Fallgruben zu tappen, von denen es einige gibt. Hier wirklich genau hinsehen und sich nicht nur beraten lassen, sondern auch selber nachlesen. Die vom Amt kennen sich oft selber nicht so gut aus, das sind ja keine Anwälte, sondern aus meiner Sicht Hilfsarbeiter. Anders lässt sich ja wohl diese in einem vorherigen Artikel veröffentlichte eMail nicht erklären. Bekommt man eine falsche Auskunft und macht deshalb einen Fehler, ziehen die einem ohne mit der Wimper zu zucken den Hosenboden stramm, also Vorsicht.

Mitteilung an den Arbeitgeber

Aktuell muss man dem Arbeitgeber sieben Wochen vor dem geplanten Beginn eine Mitteilung über die geplante Elternzeit machen. Das bedeutet man kann auch nach der Geburt noch eine Elternzeit beantragen, diese dann aber nicht sofort antreten. Wer seiner Frau also bei und direkt nach der Geburt sollte hier pünktlich sein Schreiben abliefern. Arbeitgeber können sich auch kulant zeigen, manche tun aber das Gegenteil.

Antrag auf Elterngeld

Den Antrag auf Elterngeld stellt man wiederum bei der Behörde und der kann sogar noch einige Zeit rückwirkend gestellt werden. Grund ist, dass man ihn ohnehin erst nach der Geburt stellen kann, da man zum Beispiel die Geburtsurkunde benötigt.

Was nun den Antrag auf Elterngeld angeht bin ich mir sicher, dass es nach Stellung nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Korrektur gibt, eventuell sogar keine. Ein Kollege hat zum Beispiel nur einen Monat beantragt, was nicht anerkannt wird, es müssen mindestens zwei sein. Man wieß ihn nicht darauf hin, so dass er es korrigieren konnte. Nein, er steckt in einem ziemlichen Schlamassel und versucht es nun mit dem Anwalt.

Beim Schreiben an den Arbeitgeber bezüglich der Elternzeit hängt es sicherlich von diesem ab Kulanz zu zeigen, sollte man sich einen Fehler erlauben. Auf jeden Fall sollte man aber aus den aufgeführten Gründen lieber alles gleich richtig und stimmig machen.

Soweit nun also zu den Fristen. Im nächsten Artikel geht es dann um die Inhalte der Mitteilung an den Arbeitgeber und des Antrags auf Elterngeld.

Karl