Elternzeit Inhalte

Hallo,

im letzten Artikel ging es um die Fristen, die bei Elternzeit und Elterngeld einzuhalten sind.  Kurz gesagt muss Elternzeit beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher angekündigt werden. Eltergeld muss hingegen bei der Behörde nach der Geburt beantragt werden. Natürlich hängt beides zusammen, Elterngeld bekommt man nur für genommene Elternzeit. Macht man etwas falsch, ist man in Elternzeit, bekommt aber kein Elterngeld, so einfach.

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Wie schon erwähnt gibt es nach Einreichung Probleme, sollte man etwas nicht bedacht haben. Die Mitteilung über die Elternzeit an den Arbeitgeber und der Antrag auf Elterngeld sollten auch tunlichst genau zusammen passen. Grund genug alles gleich auf Anhieb richtig zu machen. Aber was genau muss man nun mitteilen und beantragen?

Mitteilung an den Arbeitgeber für Elternzeit

Also die Mitteilung an den Arbeitgeber ist im Grunde formlos und auch Inhaltlich logischerweise vage, da man vor der Geburt nicht genau wissen kann, wann man nun in Elternzeit geht. Entsprechend gibt man die Lebensmonate an und fertig. Diese Mitteilung ist der erste Schritt, wie gesagt kommt der Antrag auf Elterngeld bei der Behörde später, nach der Geburt.

Also muss in der Mitteilung an den Arbeitgeber schon alles korrekt sein, da man später im Antrag auf Elterngeld nicht irgendwas anderes angeben kann. Und hier gibt es aus meiner Sicht drei Fallstricke, auf die zu achten ist. Ich gehe dabei mal von meiner Situation aus, um es nicht zu kompliziert zu machen.

Es sind mindestens 2 Monate Elternzeit zu nehmen, weniger geht auch, nur dann gibt es kein Elterngeld. In der Mitteilung an den AG sind also zwei Lebensmonate anzugeben.

Allerorten wird von Monaten gesprochen, ohne konkrete Angabe, was denn nun ein Monat ist. Das könnten im Februar 28 Tage sein, oder generell 30 Tage wie gern im Bankwesen verwendet, vielleicht auch 31 Tage. Also da ich es auf keinen Fall darauf ankommen lasse, werden es zwei mal 31 Tage werden.

Wer die Monate nicht gerne an einem Stück nimmt muss das nicht. Elternzeit kann ganz nach Wunsch genommen werden, beim Elterngeld gibt es wieder eine Tücke. Elterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, also genau nachzählen.

In meinem Schreiben an den Arbeitgeber wird also stehen, dass ich Elternzeit für die Lebensmonate 1 und 14 plane. Beispielhaft tue ich so, als ob der Geburtstermin jetzt schon feststünde und gebe an, wie ich genau plane, wenn die Elternzeit an dem ausgezählten Datum beginnen würde. So kann der AG dann ablesen, dass es zwei mal 31 Tage werden würden.

Karl