Roba Treppenschutzgitter

Hallo,

vor etwa einem Jahr kaufte ich bei Real zwei Roba Treppenschutzgitter. Das ist so eine kleine Gittertür, die man temporär vor einer Treppe einbaut, damit kleine Kinder nicht herunterfallen können. Zunächst hatte ich von dem Artikel eine recht gute Meinung, nun hat sie sich aber etwas relativiert.

Nachdem die Türen ein Jahr lang ganz gut funktionierten, lösten sich am Ende die Gitterstäbe aus der Tür. Diese hat oben und unten quer ein Holz mit Löchern, in dem diese Stäbe sitzen. Die Tür muss man zum Öffnen anheben und so zieht man die Tür am Griff nach oben. Der Griff ist natürlich an der Seite der Tür und eigentlich sollte die Tür beim Anheben formstabil bleiben, so dass sich die andere Seite der Tür mit anhebt. Tatsächlich aber bleibt die andere Seite einfach unten, so dass sich das Gitter von der Form her als Parallelogramm zeigt. Das ging so eine Zeit lang gut, ich dachte die Stäbe wären absichtlich etwas flexibel eingebaut um das so zu ermöglichen. Letztens fiel die Tür dann aber einfach auseinander, die Stäbe lösten sich aus dem unteren Holz.

Nachdem ich mir das genauer angesehen hatte war klar warum. Einmal waren die Stäbe nur mit ganz dünnen Nägeln gesichert, die 45 Grad schräg eingeschlagen und zudem absolut dämlich platziert waren. Zusätzlich waren die Stäbe verleimt, aber die Passung war nicht sehr eng und so entsteht eine Belastung, bei der der Leim ganz schnell den Geist aufgibt. Begünstigt wurde das alles durch den Umstand, dass auf der anderen Seite, wo sich die Tür mit anheben sollte, eine zu harte Feder eingebaut war.

Also habe ich den ganzen Kram auseinandergebaut und die Nägel entfernt. Eine besch… Arbeit, da die Nägel derart billig waren, dass man sie einfach nicht aus dem Holz herausbekam. Mit viel Gefühl und dosierter Gewalt ging das dann letztendlich.

Dann habe ich den ganzen Kram wieder zusammengesetzt und mit einem Spanngurt fixiert. Anschließend habe ich dann 5 mm Löcher durch die Hölzer gebohrt und Holznägel eingeschlagen.

Diese halten nun die Latten fest in den Hölzern und so bleibt die Tür nun fest in ihrer quadratischen Form. Dann habe ich noch diese Federn gekürzt, so dass man anheben die Belastung der Tür deutlich sinkt. Leichter öffnen lässt sich sich dadurch natürlich auch.

Also Roba Türschuztgitter sind von der Qualität des Materials her wirklich gut. Die Verarbeitung ist nur leider nicht so gut. Ob das bei anderen Herstellern besser ist kann ich nicht sagen, ich vermute eher nicht.

Wieder mal so eine Sache bei der ich das Kotzen kriegen könnte. Einen Euro bei den Herstellkosten sparen…. Anschließend habe ich zwei Stunden Arbeit mit dem Kram, wo ist da der Gewinn?

Karl

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Elterngeld und Lohnsteuerklasse

Hallo,

in den vorigen Artikeln hatte ich ja über die verzögerten Zahlungen bei Selbstständigen, bzw. deren Wirkung auf den Elterngeldanspruch berichtet. Grundsätzlich muss man sich ja fragen, wozu eigentlich Gesetze gemacht werden, wenn hinterher Behörden einfach machen was sie wollen. Darüber wie es dazu kommen kann philosophiere ich später noch mal. Hier zunächst aber noch eine andere Leidensgeschichte im Zusammenhang mit dem Elterngeld, die der vorigen stark ähnelt.

Um das Elterngeld kümmert man sich normalerweise ja dann, wenn die Frau oder Freundin schwanger ist. Jahr vorher kommt kein Mensch drauf, dort richtig Zeit rein zu stecken, quasi bis zur Antragsreife. Diverse kleine Tücken fallen einem aber erst dann auf, wenn man den ganzen Prozess mal durchexerziert.

Damals fiel mir auf, dass es bei der Höhe des Anspruchs im Grunde darum ging, wie viel man ausbezahlt bekommt. Genau hinsehen, nicht wie viel man verdient, nicht Brutto nicht Netto. Nein, wie viel man ausbezahlt bekommt.

Auch anderen war gleich aufgefallen, dass man diese Größe durch die Wahl der Lohnsteuerklasse beeinflussen könnte. Es wären auch noch weitere Möglichkeiten denkbar, etwa Wechsel der Krankenkasse oder betriebliche Altersvorsorge. Eben alles, was das Netto eines Arbeitnehmers beeinflusst.

Es gab eine Menge an Treffern im Internet, die sich um diesen Sachverhalt drehten. Im Grunde haben die Behörden aber die Wahlfreiheit einfach erst mal ignoriert und ein solches Verhalten als böswillig dargestellt. Wer also die Steuerklasse nur wechsele, um mehr Netto zu erhalten und so seinen Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen, wird so behandelt, als hätte er die Klasse eben nicht gewechselt.

Um hier etwas zu machen hätte meine Frau in den niedrigeren Tarif wechseln müssen, ich in den höheren. Dadurch wäre die Steuerbelastung unserer Einkommen zunächst gestiegen, aber mit dem Lohnsteuerausgleich am Jahresende wird ohnehin alles wieder verrechnet. Die Steuerklassenwahl ist kein Mittel, um die Steuerbelastung dauerhaft zu senken, dieser Effekt ist nur temporär. Einzig die Zusammenveranlagung spart Steuern.

Den Heckmeck wollte ich mir dann doch sparen, standen die Aussichten doch relativ schlecht. Zahlreiche Artikel berichteten davon, dass sich die Ämter weigerten, obwohl doch das Gesetz diesen Raum einfach offen lässt. Es ist eben so formuliert, dass diese Lücke besteht, sie wird nicht schriftlich ausgeschlossen.

Einen schalen Beigeschmack hat auch der Fakt, dass der Einkommensunterschied bei Leuten die richtig Asche haben natürlich am größten ist. Für die lohnt sich dann also der Aufwand sogar noch einen Anwalt einzuschalten.

Karl

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Kleiner Nachsatz zum Elterngeld

Hallo,

Nun hatte ich ja zwei Fälle beschrieben, in denen die Elterngeldstelle offensichtlich nicht gesetzeskonform handelt. Wie kann zu einer solchen Situation kommen?

Also der Ablauf ist in etwas so, ohne Anspruch auf 100%ige Korrektheit. Der Bundestag will also ein Gesetz erlassen. Die Abgeordneten beauftragen eine Fachgruppe damit, einen Entwurf zu machen. Am Ende wird dieser dann in irgendeiner Form diskutiert und schließlich abgesegnet. Am Ende geht er glaube ich noch durch den Bundesrat und ist damit gültig.

Aber auch nur vorerst. Handelt es sich um ausgemachten Schwachsinn, so wie schon öfter mal vorgekommen, so kann ein Gesetz im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht als ungültig erklärt werden. Dann wird vielleicht noch mal nachgebessert, was weiß ich.

Somit ist jetzt klar, dass eine Sache, mit der sich also mehrere hundert Leute beschäftigen, am Ende von einer Gruppe Richtern aus vielleicht 10 Leuten für schwachsinnig erklärt werden kann.

So in etwa verhält es sich auch bei der Geschichte mit den Lohnsteuerklassen und den verzögerten Zahlungen. Viele hundert Leute arbeiten an einem Gesetzt und übersehen dabei eklatante Mängel. Die Bewohner der privaten Haushalte sind dagegen nicht so dämlich, die durchblicken das in 5 Minuten und wollen an die Kohle.

Jetzt tun die bösen Lohnsteuerklassenwechsler und die Kapitalverschieber was sie tun müssen (wer verzichtet schon freiwillig auf Geld), das Amt stellt sich aber quer. Die kompetenten Mitarbeiter können den Gesetzestext zwar lesen, dichten sich aber einfach noch etwas dazu, was da gar nicht steht. Oder aber, wie im zweiten Fall, lassen den Teil, der ihnen nicht passt aber einfach mal weg.

Dagegen erhebt Hänschenklein Klage vor dem Landesgericht und bekommt vielleicht auch noch Recht. Zumindest im zweiten Fall mit den verzögerten Zahlungen ist das eine sonnenklare Sache, eine schreiende Ungerechtigkeit. Das Amt weiß es aber besser und geht grundsätzlich in Revision. Bis zum Entscheid durch ein Bundesgericht ist dann zumindest erst mal Zahlungsaufschub. Viele Fälle verjähren möglicherweise, andere geben vielleicht einfach auf und fragen nicht mehr nach.

So sparen die Ämter ein Menge Geld ein. Man sollte sich fragen ob ein dermaßen bürokratischer Prozess, bei dem mutmaßlich einiger der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft voll unter die Räder kommen am Ende Geld spart. Was man säht das erntet man schließlich. Mütter die ihre Kinder vor den Fernseher setzen um zur Arbeit gehen zu können, weil sonst kein Geld da ist. Das Kind muss hinterher in therapeutische Behandlung, weil es schon mit drei Jahren jeden Tag Cobra 11 gesehen hat.

Karl

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eMail Elterngeld

Hallo,

hier nun der komplette E-Mail Verkehr zu dem im vorigen Artikel beschriebnen Umstand. Da sind diverse aus meiner Sicht völlig willkürliche und somit falsche Aussagen. Juristisch ist das vermutlich vieles davon völlig unhaltbar. Grundsätzlich muss man sich auch mal fragen, auf welcher Seite das Amt für soziale Sicherung überhaupt steht. Sieht danach aus, als ob deren Aufgabe darin besteht, das Geld gegen soziale Verwendung zu sichern.

Viel Spaß beim Lesen,

Karl

++

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer besonderen Situation in der sich meine Frau befindet. Sie ist Ärztin und erhält Zahlungen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Diese Zahlungen beziehen sich auf die mit den gesetzlichen Kassen abgerechneten Leistungen, sind also ihr Gehalt und einzige Einnahmequelle. Diese Zahlungen werden aber gestaffelt ausgezahlt und die letzte Auszahlung eines bestimmten Quartals wird jeweils ein Jahr verzögert ausgezahlt.

Wenn meine Frau also schwangerschaftsbedingt aufhört zu arbeiten, erhält sie ein volles Jahr lang weiter Gehalt. Das würde den Anspruch auf Elterngeld dann nicht nur mindern, das ist fast so als ob sie weiter voll arbeitet. Ist ein Jahr herum, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld, dann aber hören die Zahlungen der KV auf.

Wie kann damit ungegangen werden?

Vielen Dank

Karl

++

Sehr geehrter Karl,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:

Der Gewinn während des Bezuges von Elterngeld ermittelt sich sowohl vor als auch nach Geburt des Kindes nach § 4 Abs. 3 Einkommensgesetz.Hierbei ist nicht die Rechnungslegung maßgeblich, sondern wann das Einkommen zugeflossen ist. Die Ermittlung richtet sich somit ausschließlich nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Entsprechende Einnahmen würden somit im Bezugszeitraum angerechnet.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Kompetenter Mitarbeiter X

++

Sehr geehrter kompetenter Mitarbeiter X,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. So etwas habe ich mir schon gedacht, das ist natürlich nicht unbedingt günstig. Allerdings steht im Absatz 3 ja einiges drin.

Es sollen die Vorschriften für Abschreibungen gelten, somit stünde es meiner Frau frei Anschaffungen zu tätigen, die den Gewinn dann mindern.

Weiter steht dort auch etwas über “Anschaffungskosten von … Wertpapieren und vergleichbaren nicht verbrieften Forderungen und Rechten”. Dann steht es meiner Frau ebenso frei, Gewinn in eine Kapitalanlage zu investieren, die bei späterer Auflösung dann wieder als Betriebseinnahmen zu bewerten ist.

Ich würde gerne verbindlich wissen ob das zutrifft, ob eben der § 4 Abs. 3 Einkommensgesetz uneingeschränkt gilt.

Ansonsten wären wir die Leidtragenden der Zahlungsmodalität der KV, die wir nicht beeinflussen können, und die den Anspruch auf Elterngeld um geschätzt 80% reduziert. Dabei sind das doch die Zahlungen aus der Zeit, in der meine Frau anfing zu arbeiten und auf die wir damals fast ein Jahr lang warten mussten. Genau dieses Geld, worauf wir fast ein Jahr warten mussten, würde eben den Elterngeldanspruch um 80% reduzieren. Aus diesem Grund frage ich so direkt nach den Gestaltungsmöglichkeiten, denn so ist das nicht wirklich einzusehen.

Vielen Dank

Karl

++

Sehr geehrter Karl,

grundsätzlich gilt der § 4 Abs.3 EStG uneingeschränkt. Jedoch müssen tatsächlich Ausgaben getätigt werden. Lediglich das Verschieben von Kapital um entsprechende Gewinne zu umgehen ist hier jedoch nicht gemeint. In diesem Fall verbleibt ja da Kapital in der Firma. Es handelt sich somit um keine Ausgabe im Sinne des § 4 Abs. 3. Sofern dieses erkennbar ist, werden entsprechende “Ausgaben” bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Kompetenter Mitarbeiter X

++

Sehr geehrter kompetenter Mitarbeiter X,

ich möchte nicht gerne lange Ausführungen machen, da der Sachverhalt eigentlich nicht so kompliziert ist. Was Sie als verschieben von Kapital bezeichnen, steht wortwörtlich im Gesetzt, also habe ich da nur beschränktes Verständnis für.

Sie müssen doch auch einsehen, dass wir aufgrund der beschriebenen Modalitäten erhebliche Nachteile erleiden, wenn Sie darauf kein Stück eingehen, indem Sie die Selbständigen wie Arbeitnehmer behandeln und einfach nur das Datum der Zuflüsse betrachten.

Ihren Ausführungen entnehme ich kein Anzeichen des Verständnisses der Situation, obwohl ich nicht denke, dass Sie das nicht verstanden haben. Dabei haben die Behörden Spielräume, so beziehen Sie sich doch auf den genannten Paragrafen, dabei aber nur auf die erste Hälfte. Also frage ich Sie darum erneut, wie soll mit dieser Situation umgegangen werden? Eine verursachungsgerechte Zuordnung der Zahlungen zu den Perioden wäre zum Beispiel möglich und fair.

Mit freundlichem Gruß

Karl

++

Sehr geehrter Karl,

das Elterngeld orientiert sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen  Vorgaben. Dieses ist auch anhand des Gesetzes zu erkennen. Ein  Spielraum besteht daher im Rahmen des Elterngeldes nicht. Die Gewinnermittlung orientiert sich grundsätzlich an § 4 Abs. 3 EStG. Dies bedeutet, dass alle tatsächlichen Geldzuflüsse und Abflüsse aus dem Unternehmen in eine Gewinnermittlung einfließen.

Das dieses in Ihrem Fall zu einer nachteiligen Berechnung führt, lässt sich im Rahmen der Bestimmungen des Elterngeldes leider nicht lösen. Sofern entsprechende Gelder weiter im Unternehmen verbleiben, können diese nicht im Rahmen der Gewinnreduzierung berücksichtigt werden. Eine Zuordnung der Gewinne nach dem jeweiligen Entstehen ist aufgrund des bestehenden Gesetztes nicht möglich.

Ich bedaure, Ihnen in diesem Fall keine günstigere Mittelung machen zu können.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Kompetenter Mitarbeiter X

++

Sehr geehrter Karl,

da mir keine Antragsunterlagen vorliegen, kann von hier keine abschließende Entscheidung getroffen werden. § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz ist für die Einkünfte Selbständiger maßgeblich.

Hierbei wird regelmäßlich ausschließlich der Zufluss und Abfluss des Geldes in einem Betrieb berücksichtigt, unabhängig von der Entstehung. Eine andere Rechtslage ist hier nicht bekannt. Eine andere Entscheidung z.B. durch das Bundessozialgericht besteht bisher nicht. Bei dem von Ihnen zitierten Urteil handelt es sich um eine Entscheidung des Landessozialgerichtes.

Mit freundlichem Gruß

Kompetenter Mitarbeiter X

++

Sehr geehrter kompetenter Mitarbeiter X,

zunächst vielen dank für die ausführliche Erklärung. Allerdings habe ich darüber natürlich recherchieren müssen.

Sie erklären, im Hinblick auf das Estg sei kein Spielraum vorhanden, den zweiten Teil des Paragrafen lassen Sie aber außen vor. Sie müssen schon zugeben, dass das ein Widerspruch ist, für den mir keine Erklärung ersichtlich ist. Im Grunde ist das eine Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes.

Auf der mehrstündigen Suche habe ich nun herausgefunden, dass ich damit auch Recht habe. Das ist eigentlich sonnenklar, dazu sollte ich keine Paragrafen aufzählen müssen.

Das Landessozialgericht NRW hat im Urteil (Az.: L 13 EG 16/10) vom 12.4.2011

entschieden, dass eben genau die strikte Zuordnung nach Zahlungseingang nicht zulässig ist.

Würden Sie das also nun bitte noch mal prüfen?

Vielen Dank

Karl

++

Sehr geehrter Kompetenter Mitarbeiter X,

ich denke kaum, dass es sich bei der Elterngeldstelle Düsseldorf um eine Bundesbehörde handelt. Sie gehört der Kommunalverwaltung an.

Über die Rechtslage denke ich, dass sie doch spätestens jetzt bekannt sein sollte. Diese wurde durch das Landessozialgericht NRW klar gestellt und das ist auf jeden Fall für Ihre Behörde bindend. Die gleiche Entscheidung hat übrigens auch das Sozialgericht München getroffen, Aktenzeichen S 30 EG 37/08.

Wie können Sie von diesen Umständen keine Kenntnis haben? Versuchen Sie mal meine Sicht zu verstehen. Sie entscheiden über einen Betrag von mindestens 12.000 Euro, der meiner Familie zusteht. Wie können Sie solche Entscheidungen treffen, ohne von Entscheidungen des höchsten Gerichts unseres Bundeslandes keine Kenntnis zu haben?

Mit freundlichem Gruß

Karl

++

Sehr geehrter Karl,

aufgrund Ihrer Fragestellung habe ich Ihnen die derzeit vom Bundesministerium vertretene Rechtslage geschildert. Entscheidungen von Landesgerichten haben zunächst  keine Rechtswirkung, da hiergegen die Revision zulässig ist. Auch wenn dieses für Sie zu einer ungünstigen Rechtsauslegung führen könnte, sind mir im Rahmen der durch das Bundesministerium vorgegebenen Richtlinien keine anderen Entscheidungen möglich. Nach Antragstellung und Erlass eines entsprechenden Bescheides steht Ihnen jedoch das Widerspruchs- und Klageverfahren offen.

Ich bedaure Ihnen für Sie keine günstigere Entscheidung mitteilen zu können.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Kompetenter Mitarbeiter X

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Elterngeld und verzögerte Zahlungen bei Selbstständigen

Hallo,

heute geht es um ein trauriges Beispiel, wie uns unsere eigenen Behörden an der Nase herumführen. Ich erkundigte mich hier nach einem Sachverhalt und bekam mehr oder weniger die Auskunft, dass ich mir den Anspruch auf geschätzte 12000 Euro Elterngeld in die Haare schmieren könne.

Natürlich habe ich nachgefragt und bekam allerdings nur unbefriedigende Antworten, woraufhin ich selber recherchieren musste. Es war schnell offensichtlich, dass das Recht in dieser Sache auf meiner Seite war. Trotzdem bekam ich eigentlich nur dummen Antworten, die den Sachverhalt vollständig ignorierten.

Also musste ich noch weiter forschen und siehe da, auch Gerichte hatten in dieser Sache schon zu meinen Gunsten entschieden. Ich schrieb erneut, doch auch darauf wurde eigentlich kein Stück eingegangen. Weiterhin nur Antworten, die das offensichtliche einfach völlig außen vor lassen.

Gut, am Ende ist nun auch klar warum. Der von mir in „Kompetenter Mitarbeiter X“ umbenannte Mensch kennt halt nur seine Anweisungen. Er weiß vermutlich nicht, dass seine eigene Behörde gegen Urteile von Landessozialgerichten grundsätzlich in Revision geht.

Ja, richtig. Die Elterngeldstelle selber ist mit der fairen Behandlung von Selbstständigen nicht einverstanden und geht in Revision. Solange das Verfahren sich in Revision beim Bundessozialgericht befindet, ist ein Urteil eines Landessozialgerichts auch nicht gültig.

Da ich das nach lesen der letzen Antwort herausgefunden habe, musste ich darauf dann auch nicht mehr antworten. Ein Glück, dass meine Frau noch nicht schwanger ist, ob es nämlich nachträglich gezahlt werden muss halte ich für sehr fragwürdig (ohne es geprüft zu haben).

Das ganze mir unverständlich. Wie kann ein Amt für soziale Sicherung so vorgehen. Eine offensichtlich unfaire Behandlung auch noch mit allen Mitteln verteidigen ist eine Blamage. Diese Salamitaktik ist ebenfalls respektlos. Dabei wird die letzte Scheibe der Salami auch zum verrecken nicht rausgerückt, ich empfinde das als eine Desinformationspolitik. Entweder es ist Absicht und damit ein Skandal, oder es ist ein sehr schlechtes Zeichen für die Kompetenz der Mitarbeiter dieser Stellen.

Den kompletten E-Mail Verkehr dann im nächsten Artikel. Er ist gleichermaßen lang, wie auch erheiternd und traurig zugleich.

Karl

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