Elterngeld – Das Bundessozialgericht

Hallo,

letztes Mal habe ich die Vorgeschichte zu meinem ersten Kontakt mit dem Bundessozialgericht erläutert. Nachdem ich mich mit der Elterngeldstelle angelegt hatte und klar wurde, dass die stur bleiben, da das interessante Urteil von Landesgerichten nun beim BSG zur Revision war, habe ich mich dort einfach mal umgesehen.

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Es ging um das Aktenzeichen B 10 EG 10/11 R, darauf bin ich bei der Suche im Internet gestoßen, als ich über Elterngeld und verzögerte Zahlungen bei Selbstständigen gesucht hatte. Wenn man das Aktenzeichen einmal weiß ist es einfach, da kann man auf der Seite vom BSG nachsehen. Solche Urteile die zur Revision anstehen werden auch als anhängige Rechtssachen bezeichnet. Möglicherweise auch andere Vorgänge, ich bin ja kein Jurist. Leider stehen dort keine genaueren Angaben und bezüglich Terminen muss man fragen.

Und so schrieb ich:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur anhängigen Rechtsfrage B 10 EG 10/11 R würde ich gerne wissen, wann man da mit irgendeiner Entscheidung rechnen kann.

Vor fast einem halben Jahr hatte ich mich bei der Elterngeldstelle nach dem beschriebenen Umstand erkundigt, da mir schon klar war, dass es wegen der Selbstständigkeit meiner Frau Probleme geben wird. Damals bin ich bereits auf B 10 EG 10/11 R gestoßen. Jetzt ist meine Frau schwanger und in weiteren 6 Monaten gibt es dann kein Geld, obwohl meine Frau dann nicht mehr arbeiten wird.

Die Elterngeldstelle verweist auf die Revision. Man stellt sich stur und bringt damit Menschen in Notlagen, obwohl schon mehrere andere Gerichte in diesen Fragen richtig entschieden haben. Wann wird hier endlich Recht gesprochen?“

Daraufhin bekam ich folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Karl …,

auf Ihr eMail Schreiben vom 3.3.12 teile ich Ihnen mit, dass in dem Revisionsverfahren B 10 EG 10/11 R voraussichtlich in der Sitzung des 10. Senats am 5.4.12 über die Revision entschieden wird.“

Die Antwort wurde von einer Regierungsoberinspektorin ausgestellt und zwar per Brief. Da sieht man doch, dass eine gut geschriebene Mail durchaus ihre Wirkung nicht verfehlt.

Die Sache wurde dann auch entschieden, was man relativ schnell ersehen kann, das war schon eine Woche nach dem Termin vermerkt. Die konkrete Entscheidung in allen Einzelheiten wird dann aber doch erst einige Wochen später veröffentlicht. Verständlich, wenn man die mal gelesen hat, die ist ziemlich lang.

Tja, Recht gesprochen wurde aus meiner Sicht hier letztendlich nicht, aber dazu mehr im nächsten Artikel.

Karl