Einkünfte in der Elternzeit

Hallo,

nachdem ich mich im letzten Artikel über die Möglichkeiten von Selbstständigen ausgelassen habe, die Elterngeldberechnung positiv zu beeinflussen, geht es heute um die Einkünfte.

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Für die initiale Berechnung des Elterngeldes zählen die Einkünfte der 12 vorangegangenen Monate oder des Einkommen der letzten abgeschlossenen Periode, also die letzte Steuererklärung. Hier ist es entscheidend die Zahlungen nach Möglichkeit in diese Periode hineinzuverlegen, während man die Kosten am besten klein hält, also vorher bezahlt oder erst später.

Die Einkünfte gering halten

Bei den Einkünften ist es natürlich ganz ähnlich, in der Elternzeit sollte man möglichst keine haben. Dumm nur, dass die Elterngeldstelle auch Zahlungen als Einkommen ansieht, die von viel früher geleisteter Arbeit stammen, also nicht periodengerecht sind. Diese sture Haltung wollen wir uns mal zu Nutze machen…

Auch hier gilt es ausstehende Zahlungen möglichst vor der Elternzeit einzutreiben, oder eben erst danach. Es besteht auch die Möglichkeit die Elternzeit etwas abzukürzen, so dass Zahlungen nicht in den Bezugszeitraum fallen. Kommt zum Beispiel im Lebensmonat 1 eine Zahlung von sagen wir mal 10.000 Euro, so wäre es vermutlich klug, Elterngeld für die Lebensmonate 2 bis 12 zu beantragen, so fällt diese Zahlung nicht in den Bezugszeitraum. Genauso ist es auch möglich, mehrere Zeiträume für Elterngeld zu beantragen, so kann man genau die Monate aussparen, von denen man weiß, dass hohe Zahlungen kommen werden.

Zahlungen auf den Bezugszeitraum aufteilen

Dazu muss man aber auch beachten, dass solche Zahlungen auf den Bezugszeitraum aufgeteilt werden. Mehr noch, es werden alle Zahlungen und alle Kosten im Bezugszeitraum aufgerechnet. Wer also 10 Monate Elterngeld bezieht, jeden Monat 500 Euro Kosten hat, sagen wir mal Miete, dann irgendwann mal eine einzelne Zahlung über 5000 Euro bekommt, der ist bei Null.

Legitim wäre es auch schnell noch mal einige Anschaffungen zu machen, um mit Gewalt auf Null zu kommen. Geldanlagen zählen nicht, aber es gibt auch andere teure Gegenstände, die wertstabil sind und bequem später wieder veräußert werden könnten.

Tja, das wären dann so im Großen und Ganzen die Möglichkeiten die man so hat. Das ist schon eine ganze Menge. Wer jetzt denkt es handele sich um eine Gaunerei, dem sie gesagt, dass es eine Bewegung innerhalb eines Rahmens ist, nichts weiter. Er beschwere sich bei den Armleuchtern, die so einen beknackten Rahmen abstecken. Einige einfache mathematische Regeln hätten gereicht um hier einen fairen und nicht so leicht zu manipulierenden Ansatz zu schaffen, aber in der Politik sind offenbar nur Pfeifen. Gut für den geneigten Leser, schlecht für Deutschland.

Karl