Elterngeld und Lohnsteuerklasse

Hallo,

in den vorigen Artikeln hatte ich ja über die verzögerten Zahlungen bei Selbstständigen, bzw. deren Wirkung auf den Elterngeldanspruch berichtet. Grundsätzlich muss man sich ja fragen, wozu eigentlich Gesetze gemacht werden, wenn hinterher Behörden einfach machen was sie wollen. Darüber wie es dazu kommen kann philosophiere ich später noch mal. Hier zunächst aber noch eine andere Leidensgeschichte im Zusammenhang mit dem Elterngeld, die der vorigen stark ähnelt.

Titelfoto: stock photography: son kissing dad on the cheek © Jaimie Duplass – www.fotolia.de

Um das Elterngeld kümmert man sich normalerweise ja dann, wenn die Frau oder Freundin schwanger ist. Jahr vorher kommt kein Mensch drauf, dort richtig Zeit rein zu stecken, quasi bis zur Antragsreife. Diverse kleine Tücken fallen einem aber erst dann auf, wenn man den ganzen Prozess mal durchexerziert.

Fallstricke

Damals fiel mir auf, dass es bei der Höhe des Anspruchs im Grunde darum ging, wie viel man ausbezahlt bekommt. Genau hinsehen, nicht wie viel man verdient, nicht Brutto nicht Netto. Nein, wie viel man ausbezahlt bekommt.

Auch anderen war gleich aufgefallen, dass man diese Größe durch die Wahl der Lohnsteuerklasse beeinflussen könnte. Es wären auch noch weitere Möglichkeiten denkbar, etwa Wechsel der Krankenkasse oder betriebliche Altersvorsorge. Eben alles, was das Netto eines Arbeitnehmers beeinflusst.

Es gab eine Menge an Treffern im Internet, die sich um diesen Sachverhalt drehten. Im Grunde haben die Behörden aber die Wahlfreiheit einfach erst mal ignoriert und ein solches Verhalten als böswillig dargestellt. Wer also die Steuerklasse nur wechsele, um mehr Netto zu erhalten und so seinen Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen, wird so behandelt, als hätte er die Klasse eben nicht gewechselt.

Um hier etwas zu machen hätte meine Frau in den niedrigeren Tarif wechseln müssen, ich in den höheren. Dadurch wäre die Steuerbelastung unserer Einkommen zunächst gestiegen, aber mit dem Lohnsteuerausgleich am Jahresende wird ohnehin alles wieder verrechnet. Die Steuerklassenwahl ist kein Mittel, um die Steuerbelastung dauerhaft zu senken, dieser Effekt ist nur temporär. Einzig die Zusammenveranlagung spart Steuern.

Den Heckmeck wollte ich mir dann doch sparen, standen die Aussichten doch relativ schlecht. Zahlreiche Artikel berichteten davon, dass sich die Ämter weigerten, obwohl doch das Gesetz diesen Raum einfach offen lässt. Es ist eben so formuliert, dass diese Lücke besteht, sie wird nicht schriftlich ausgeschlossen.

Einen schalen Beigeschmack hat auch der Fakt, dass der Einkommensunterschied bei Leuten die richtig Asche haben natürlich am größten ist. Für die lohnt sich dann also der Aufwand sogar noch einen Anwalt einzuschalten.

Karl